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Herröder IT-Systems | AGB Erfahrungen & Bewertungen zu Herröder IT-Systems

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen


§1 Allgemeine Bestimmungen

Verträge für Lieferungen von Geräten, Programmen, Daten, Dienstleistungen und sonstigen Waren kommen ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Bedingungen zustande. Der Vertragspartner erkennt diese bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an, auch wenn diese Bedingungen seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise widersprechen. Bestimmungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung bzw. der schriftlichen Bestätigung der Firma Herröder IT-Systems Inhaber Michael Herröder, im folgenden Herröder IT-Systems genannt. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind für die Firma Herröder IT-Systems unverbindlich, auch wenn die Firma Herröder IT-Systems diesen Abweichungen nicht ausdrücklich widerspricht.

§2 Angebote, Bestellungen

Angebote, Bestellungen, Liefermöglichkeiten und -fristen sind freibleibend. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.

§3 Urheber- und sonstige Schutzrechte, Export

Die Firma Herröder IT-Systems behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Schaltplänen, Computersoftware und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne schriftliche Einwilligung der Firma Herröder IT-Systems dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie unverzüglich an die Firma Herröder IT-Systems zurückzugeben. Handelt es sich bei den gelieferten Produkten um Artikel, bei denen sich die Urheberrechte ganz oder teilweise im Besitz Dritter befinden, so werden diese Urheberrechte ebenfalls ausdrücklich, auch ohne schriftliche Bestätigung, vom Geschäftspartner anerkannt. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte kann die Firma Herröder IT-Systems nicht haftbar gemacht werden. Sämtliche gelieferten materiellen und immateriellen Produkte sind zur ausschließlich Benutzung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Ein etwaiger Export bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Firma Herröder IT-Systems. Insbesondere sind die jeweils gültigen Embargobestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.

§4 Lieferungen und Lieferfristen

Alle von der Firma Herröder IT-Systems angegebenen Lieferfristen gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist den Sitz der Firma Herröder IT-Systems verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen einen Rücktritt vom Vertrag.

§5 Versand

Der Versand erfolgt in der Regel ab Jossgrund. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen unterhalb eines Warenwertes von 40 Euro, gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers bzw. Empfängers, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber bzw. Empfänger über, sobald die Ware das Lager der Firma Herröder IT-Systems verlässt. Die Festlegung der Versandform, des Versandunternehmens und des Versicherungswertes der Sendung behält sich die Firma Herröder IT-Systems vor. Der Empfänger bzw. Auftraggeber erkennt dieses mit der Auftragserteilung an. Besondere, vom Auftraggeber bzw. Empfänger gewünschten Versandformen, -arten und Versicherungswerte sind der Firma Herröder IT-Systems im Voraus, spätestens jedoch mit der Bestellung in schriftlicher Form anzuzeigen. Die Kosten des Versandes gehen auf jeden Fall zu Lasten des Empfängers bzw. Auftraggebers.

§6 Preise, Zahlung und Fälligkeit

Die jeweiligen Preise verstehen sich - falls nicht schriftlich anders vereinbart - ab Sitz bzw. Lager der Firma Herröder IT-Systems. Sie sind mit Auslieferung der Waren sofort und ohne Abzug fällig, sofern nicht auf der Rechnung andere Bedingungen vereinbart wurden. Skonto und sonstige Rechnungsabzüge sind unzulässig. Auch eine Zahlung vor der Fälligkeit der Rechnung berechtigt nie zum Abzug etwaiger Beträge. Die Rechnung wird mit Ablauf der Zahlungsfrist in voller Höhe fällig. Der Auftraggeber bzw. Empfänger gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet die Firma Herröder IT-Systems Verzugszinsen in Höhe von 1% vom Rechnungsbetrag pro Monat. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden aufgrund der zum Tage der Auslieferung gültigen Preislisten berechnet. Wechsel werden nicht angenommen. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig.

§7 Leistungshindernisse / Annahmeverzug

1. Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung, da wir Hardware und Standardsoftware bei Lieferanten beziehen.
2. Von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (s. Ziff. 1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten des Bestellers.
3. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder wir ein Nachtragsangebot unterbreiten.
4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
5. Nimmt der Besteller Ware nicht fristgemäß ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zur Abnahme der Ware zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener Nachfrist zu beliefern.
6. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir 10 % des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

§8 Anspruchsgefährdung

1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so gilt § 321 BGB mit der Maßgabe unsere Leistung im Sinne von § 273 BGB verweigern zu können.
2. Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Besteller sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug befindet.

§9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber insgesamt Eigentum der Firma Herröder IT-Systems. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder veräußert, vermietet, verliehen, verpfändet oder verändert werden. Solange die vollständige Erfüllung der Ansprüche nicht erfolgt ist, kann die Firma Herröder IT-Systems jederzeit sowohl eine Besichtigung als auch eine Herausgabe der gelieferten Produkte verlangen. Werden die gelieferten Produkte Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht, so ist der Dritte in jedem Fall auf den Eigentumsvorbehalt der Firma Herröder IT-Systems hinzuweisen. Sollten sich die gelieferten Produkte nicht mehr im Besitz des Empfängers befinden, so tritt dieser damit automatisch alle Forderungen aufgrund dieser Produkte an die Firma Herröder IT-Systems ab. Eine etwaige Herausgabe oder Beschlagnahme der gelieferten Produkte an Dritte hat der Empfänger unverzüglich der Firma Herröder IT-Systems anzuzeigen.

§10 Garantie, Haftung

Die Gewährleistungszeit beträgt grundsätzlich vierundzwanzig Monate. Bei Kaufleuten gilt eine 14-tägige Übernahmegarantie als vereinbart. Mängelrügen oder Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der gelieferten Produkte der Firma Herröder IT-Systems schriftlich anzuzeigen. Der Empfänger bzw. Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt der Lieferung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Unterlässt der Empfänger bzw. Auftraggeber diese Überprüfung oder Mängelrüge, so ist die Firma Herröder IT-Systems bei einem etwaigen Mangel oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften berechtigt, die Reklamation zurückzuweisen. Nach einer Reklamation sind die gelieferten Produkte in jedem Fall der Firma Herröder IT-Systems zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen der Firma Herröder IT-Systems an sie zur Überprüfung bzw. Beseitigung des angezeigten Mangels auf Kosten des Empfängers bzw. Auftraggebers zurückzuliefern. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl der Firma Herröder IT-Systems auf Austausch, der Reparatur oder der Vergütung des Kaufpreises des mangelhaften Produktes oder Teilproduktes. Für die Beseitigung des Mangels ist der Firma Herröder IT-Systems eine angemessene Frist zu setzen. Sonstige Forderungen, insbesondere Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller der gelieferten Produkte Garantie, so ist diese für den Umfang der Gewährleistung maßgebend. Für sämtliche Mängel oder Beschädigungen sowie Folgeschäden, die auf unsachgemäßer Handhabung oder Bedienung zurückzuführen sind, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Verbrauchsmaterialien und sogenannte Verschleißteile wie Toner, Farbbänder, Datenträger, Magnetköpfe usw. sind grundsätzlich von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Insgesamt beschränkt sich die Gewährleistung bzw. Haftung ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit und zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Produkte. Für mittelbare und unmittelbare Schäden und Folgeschäden an anderen Produkten, Daten, Datenträgern und sonstigen Gegenständen, die durch die Nutzung der gelieferten Produkte entstehen, haftet die Firma Herröder IT-Systems in keinem Fall. Es bleibt dem Empfänger bzw. Auftraggeber vorbehalten, sich gegen solche Schäden zu versichern. Für Beratung, soweit kein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.

§11 Haftung bei Datenverlust

Im Rahmen der Hard- und Softwareinstallation oder -pflege stellt jeder Eingriff in ein EDV-System eine Gefährdung der dort enthaltenen Daten dar. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber verpflichtet, vor einem Eingriff in das jeweilige EDV-System bzw. vor auftragsgemäßem Einsatz durch die Firma Herröder IT-Systems für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen, wobei der Auftraggeber alleinverantwortlich ist für den ordnungsgemäßen, fehlerfreien und vollständigen Zustand der Datensicherung, sowie für die ordnungsgemäße, fehlerfreie und vollständige Durchführung des Datensicherungsverfahrens. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der Durchführung des von ihm übernommenen Auftrages ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, dies gilt auch für Datenverluste und Datenbeschädigungen, sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden.

§12 Nichtbeachtung von Empfehlungen

Empfiehlt die Firma Herröder IT-Systems bestimmte Vorgehensweisen oder den Einsatz bestimmter Lösungen und Produkte unter Hinweis auf sich daraus ergebende Verbesserungen insbesondere in den Bereichen Systemverfügbarkeit, Ausfallsicherheit, Datenschutz, Virenschutz, Einbruchs- und Missbrauchsschutz, Spamschutz und ähnlichen Gebieten, und handelt der Kunde nicht nach dieser Empfehlung oder entscheidet sich dagegen, oder beauftragt er die Firma Herröder IT-Systems mit einer von der Empfehlung abweichenden Realisierung, übernimmt er damit auch die Verantwortung für die Folgen. Firma Herröder IT-Systems haftet nicht für Schäden, die sich bei Befolgung der Empfehlung voraussichtlich hätten vermeiden lassen.

§12 Geheimhaltung

Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.

§13 Rücktritt

Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag besteht für den Empfänger bzw. Auftraggeber nicht. Tritt die Firma Herröder IT-Systems vom Vertrag aus irgendwelchen Gründen zurück, können keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma Herröder IT-Systems geltend gemacht werden.

§14 Rückgaberecht

Dem Besteller steht ein vertragliches Rückgaberecht grundsätzlich nicht zu. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir ihm ein Rückgaberecht ausdrücklich und schriftlich eingeräumt haben. Ein Anspruch auf Einräumung eines Rückgaberechts besteht in keinem Fall. Warenrücksendungen ohne vorherige Vereinbarung eines Rückgaberechts werden ausnahmslos abgelehnt. Wird dem Besteller ein Rückgaberecht eingeräumt, so gilt dieses nur für bereits bezahlte Ware.
Ausgenommen von jedem Rückgaberecht ist individuell hergestellte, konfigurierte, angepasste, bearbeitete, Aktions-, Ausverkaufs-, als solche bezeichnete auslaufende, ausgelaufene oder sonstige vom aktuellen Serienstandard abweichende Ware.
Das Rückgaberecht erlischt spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Ware und kann wirksam nur ausgeübt werden durch fristgerechte Rücksendung, maßgeblich ist das Eintreffen der Ware bei uns,
1. bei Software: original verpackt und ungeöffnet, einschließlich Datenträger und Dokumentation;
2. bei Hardware: der gelieferten Geräte einschließlich Zubehör, Dokumentationen und vollständiger Originalverpackung
in unverändertem, insbesondere unbeschädigtem, Neuzustand. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Dieser wird in seinem eigenen Interesse den sichersten Transportweg wählen und für eine ausreichende Versicherung sorgen. Teilrückgaben von Lieferungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.

§15 Nebenabreden, Teilwirksamkeit

Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt auch für die Abrede, auf schriftliche Bestätigungen oder Vereinbarungen zu verzichten. Sollten vorstehende Bestimmungen teilweise unwirksam sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben damit alle anderen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch diejenige rechtsgültige zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung unter kaufmännischen Gesichtspunkten am nächsten kommt.

§16 Gerichtsstand, Erfüllungsort, gültiges Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Jossgrund. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist Gelnhausen, soweit es sich bei den jeweiligen Vertragspartnern um Vollkaufleute handelt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch wenn der Empfänger oder Auftraggeber seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.

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